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Was sind Hörgeräte zum Nulltarif?

Hörgeräte zum Nulltarif bzw. zuzahlungsfreie Hörgeräte sind komplett kostenlos, sie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und gelten daher als zuzahlungsfrei. Lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr mit einem Festbetrag von 10 Euro pro Hörgerät muss vom Versicherten bei Kassenmodellen selbst getragen werden. Bei einer binauralen, also einer beidseitigen Hörgeräteversorgung, belaufen sich die Kosten für gutes Hören bei zwei Hörgeräten zum Nulltarif also auf einen Festbetrag von nur 20 Euro aufgrund der Rezeptgebühr. 

Unsere Hörgeräteakustiker:innen beraten Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um Hörsysteme und übernehmen die Abwicklung bezüglich der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse für Sie.

Wie gut sind Hörgeräte zum Nulltarif?

Hörgeräte aller Technik- und Preisklassen haben sich in den letzten Jahren hervorragend weiterentwickelt – so auch die zuzahlungsfreien Nulltarif-Modelle. Diese Hörgeräte sind dezent, sitzen komfortabel am oder im Ohr und erleichtern das Hören in vielen Situationen bei Schwerhörigkeit. Bei den Hörsystemen zum Nulltarif handelt es sich um hochwertige und leistungsstarke Modelle verschiedener Hersteller. Diese Hörgeräte ohne Zuzahlung verfügen über mehrere Programme und lassen sich so auf unterschiedliche Hörsituationen einstellen. So wird das Sprachverstehen in Gesprächen sowie die Klangqualität verbessert, aber auch die Unterdrückung von Störgeräuschen ist möglich. Wie auch bei den Modellen anderer Preisklassen handelt es sich bei unseren Nulltarif-Geräten um digitale Hörgeräte. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich durch verschiedene Größen und technische Eigenschaften.

Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Hörgerät zum Nulltarif die folgenden Mindeststandards erfüllt:

  • Digitaltechnik
  • mindestens 4 Kanäle und 3 Hörprogramme
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störschallunterdrückung

Alle Hörgeräte von GEERS unterschiedlicher Technologiestufen erfüllen diese Bedingungen und unterstützen Sie bei Ihrer Schwerhörigkeit. Unsere Hörakustiker:innen gehen gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen durch, um die optimale Hörlösung für Sie zu finden. Dabei werden folgende Hörsituationen von unseren Hörgeräten unterstützt, auch jene Hörsysteme zum Nulltarif:

Welche Hörsituationen werden unterstützt?

 
 
 
 
 
Gutes Hören im Alltag.

Hörgeräte zum Nulltarif ohne Zuzahlung bieten solide Grundfunktionen für Gespräche unter vier Augen und Ohren – wie die Unterdrückung von Störgeräuschen. So können Sie die Unterhaltungen mit Ihren Liebsten auch mit zuzahlungsfreien Kassenmodellen wieder genießen.
 
Bei gesetzlicher Versicherung und Vorlage eines Rezepts durch eine HNO-Ärztin oder einen HNO-Arzt erhalten Sie die Hörgeräte der Kategorie Nulltarif zuzahlungsfrei.

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Für wen eignen sich Nulltarif-Hörgeräte?

Gespräche mit einzelnen Personen

Verstehen in ruhiger Umgebung

Verstehen in geräuschvoller Umgebung

Eine Hörgeräte-Versorgung ist ein höchst individueller Prozess. Entsprechend gestaltet sich auch Ihr Besuch im GEERS Fachgeschäft. Nach einem Hörtest wird ein Hörprofil erstellt, was dazu dient, herauszufinden, welche Anforderungen Sie an Ihre Hörhilfe stellen. Sind sowohl ihr diagnostizierter Hörverlust als auch ihre Anforderungen recht moderat, könnte ein Hörgerät ohne Zuzahlung zum Nulltarif, auch Kassen-Hörgerät genannt, für Sie vollkommen ausreichen. So überzeugen diese insbesondere durch ein verbessertes Sprachverstehen in ruhiger Umgebung. Wenn Sie also viel Zeit zu Hause verbringen und hauptsächlich Gespräche mit nur einer weiteren Person führen, wird die Leistung der modernen Nulltarif-Geräte ohne Zuzahlung ausreichen. 

In folgenden Hörsituationen wären zuzahlungspflichtige und technisch bessere Geräte im Vergleich zu zuzahlungsfreien Kassenmodellen jedoch von Vorteil. Bei 

  • sehr starker Schwerhörigkeit  
  • sehr aktivem Leben  
  • häufigen Besuchen von Theater oder Kino 
  • häufigen Unternehmungen in großen Gruppen 
  • Ausübung eines Berufs in einem Großraumbüro oder in lauten Umgebungen (z. B. Baustelle)


Grundsätzlich gilt: Hörgeräte ohne Zuzahlung, die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, eignen sich für Menschen mit einem leichten bis mittelschwerem Hörverlust und jenen, die ihr Hören und ihr Sprachverstehen in ruhigeren Umgebungen verbessern möchten.  
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ein Kassen-Hörgerät ausreicht, können Sie bei uns auch gerne verschiedene Hörgeräte zum Nulltarif kostenfrei und unverbindlich im Alltag testen – unsere qualifizierten Hörgeräteakustiker beraten Sie gern. So haben Sie den direkten Vergleich zwischen einfachen Hörgeräten und solchen zuzahlungspflichtigen Hörsystemen, die mit modernster Technik ausgestattet sind. 

Hörsysteme mit mehr Komfort

mann mit hörgerät in ruhiger umgebungHier geht es nicht nur um verschiedene Technikstufen von Hörgeräten, die sich unter anderem auf das Leistungsniveau des Gerätes beziehen, sondern auch um die Zusatzausstattung.

Das können zum Beispiel mehr Kanäle beim Hörgerät mit Eigenanteil sein, also feinere Frequenzabstimmung, oder zusätzliche Programme, die Ihnen für verschiedene Hörsituationen zur Verfügung stehen. Aber auch die Kopplung der Hörgeräte mit anderen technischen Geräten, wie dem Handy oder Ihrem Fernseher sind hier möglich.
Diese Funktionen können Sie je nach Hörgeräte-Modell per Knopfdruck am Hörgerät selbst oder mithilfe einer Handy-App steuern. Einige Geräte erkennen die Hörsituation automatisch und wechseln dann zum richtigen Hörprogramm. 

Solche Features von Hörgeräten haben nicht nur den Vorteil von mehr Individualisierung, sondern bieten im Alltag auch mehr Sicherheit. Beim Autofahren haben Sie die Hände frei und beim Fernsehen und Musikhören leidet der Partner oder Besuch nicht unter einer übertriebenen Lautstärkeeinstellung. Lassen Sie sich gern vor Ort in einem GEERS-Fachgeschäft von einem unserer Hörgeräteakustiker beraten!

 

Neue Akkutechnologie

In höheren Preisklassen haben Sie im Vergleich zu Hörsystemen zum Nulltarif außerdem die Wahl zwischen Batterie-Geräten und Modellen mit Akkutechnologie. Wiederaufladbare Hörgeräte mit Akku kosten zwar in der Regel mehr in der Anschaffung, ersparen Ihnen dann jedoch Folgekosten für Batteriewechsel, der sonst alle 2–3 Tage notwendig ist. Lassen Sie sich hier im Zweifel die Anschaffungskosten für Akkus einer Batterieversorgung einer Hörhilfe gegenüberstellen. Da Sie erst nach sechs Jahren wieder Anspruch auf einen Zuschuss durch die Krankenkasse haben, rentieren sich oft die Einmalkosten gegenüber dem Batterieverbrauch.
Der Hörgeräte-Preis setzt sich wie folgt zusammen:
 

Gelangen Sie direkt zum entsprechenden Abschnitt, indem Sie Bild oder Text anklicken.

Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Gesetzlich Krankenversicherte haben alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät beziehungsweise auf die Zuzahlung durch die Krankenkasse. Durch den Betrag der Zuzahlung (der Festbetrag liegt seit November 2013 bei 741€ für ein Hörgerät) werden die Kosten unserer Nulltarif-Hörgeräte abgedeckt. Ob Sie ein Kassenmodell oder eine Hörhilfe zu einem höheren Preis wählen, ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrer Wahl wohl fühlen und wieder besser hören können. Lassen Sie sich gern vor Ort von einem unserer Hörgeräteakustiker beraten!

Privat versichert?

Natürlich haben Schwerhörige mit einer privaten Krankenversicherung auch Anspruch auf eine Zuzahlung eines Hörgeräts. Hier variieren die Zahlungsmodalitäten allerdings je nach Versicherung. Gerne können Sie Ihre Unterlagen aber zu einem Beratungsgespräch mit einem unserer Hörgeräteakustiker mitbringen. Wir helfen sehr gerne weitere Informationen bei Ihrer privaten Krankenkasse einzufordern und den Antrag auf die Leistung zu stellen.

Welche Hörgeräte gibt es bei GEERS zum Nulltarif?

Wir führen zuzahlungsfreie Hörgeräte mit schweizer Markenqualität und können diese in verschiedenen Bauformen anbieten. So gibt es bei GEERS sowohl Im-Ohr-Geräte (IdO) als auch Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO), deren Kosten die Krankenkassen vollständig tragen. Insbesondere das neue AudioNova T50 (HdO) und das AudioNova T50 (IdO) bieten das beste Hörerlebnis, was je ein Hörgerät zum Nulltarif bei GEERS bieten konnte. Es verfügt über 10 Anpassungs-Kanäle und drei Automatikprogramme, um sich noch besse an Ihre persönliche Hörumgebung anpassen zu können. Es zeichnet sich zudem insbesondere durch eine moderne, dezente Optik aus.  

Mit dem zuzahlungsfreien Kassenmodell Unitron T 600 gibt es zudem ein GEERS Hörgerät, das sich auch für Menschen mit einem größeren Hörverlust eignet und durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt.  
Um festzustellen, welches Hörsystem ohne Zuzahlung am besten zu Ihrer Schwerhörigkeit und Ihren Bedürfnissen passt, empfehlen wir eine ausführliche und professionelle Beratung vor Ort in einem unserer GEERS-Fachgeschäfte.

Unsere Hörgeräte ohne Zuzahlung

In-dem-Ohr

Nulltarif
AudioNova T50
AudioNova T50

Hinter-dem-Ohr

Nulltarif
AudioNova T50
Audionova T50 HdO

Hörgeräte Upgrades

Ohrstück unauffällig
Ohrstück unauffällig 33,50 €

Maßgefertigtes Ohrstück für Hinter-dem-Ohr Hörgeräte

Ohrstück klassisch
Ohrstück klassisch 33,50 €

Maßgefertigtes Ohrstück für Hinter-dem-Ohr Hörgeräte

Schutzbrief
Ohrstück klassisch 59,- €

Absicherung für Ihr Hörgerät
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Hörgeräte Zubehör

Sie schauen gerne TV und haben oftmals Schwierigkeiten, die Schauspieler oder Moderatoren zu verstehen? Kein Problem. Auch für Nulltarif-Hörgeräte gibt es eine große Auswahl an Zubehör, das Ihnen besseres Hören und Sprachverstehen in verschiedenen Hörsituationen ermöglicht. In unseren GEERS Fachgeschäften sowie im Onlineshop gibt es weiteres technisches Zubehör für Hörgeräte, wie zum Beispiel Richtmikrofone, Vibrationswecker, Klingelanlage mit Lichtimpulsen oder praktische Pflegeprodukte, die Schwerhörigen den Alltag erleichtern können. Unsere Hörakustiker:innen beraten Sie auch diesbezüglich sehr gerne zur verfügbaren Zusatzaustattung unserer Hörsysteme.

Wie kriege ich ein Hörgerät zum Nulltarif von der Krankenkasse?

Die Hörgeräte-Versorgung läuft, unabhängig von dem gewählten Hörgerät sowie den verschiedenen Optionen für eine Zuzahlung, immer gleich ab:
 

  1. Termin zum Hörtest: Zunächst vereinbaren Sie einen Termin zu einem Hörtest – entweder bei uns oder bei Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Nun erfahren Sie, wie gut Sie noch hören und ob Sie einen Hörverlust haben, der durch ein modernes Hörgerät ausgeglichen werden sollte. Bei Schwerhörigkeit erfolgt im nächsten Schritt die Beratung durch den Hörgeräteakustiker in unserem Fachgeschäft. Gemeinsam gehen Sie die verschiedenen Hörgeräte-Modelle durch, die für Sie infrage kämen. Bereits in diesem Schritt werden alle möglichen Kosten thematisiert. Unsere Hörgeräteakustiker:innen klären Sie über Ihren Leistungsanspruch auf eine gesetzliche Zuzahlung durch die Krankenkasse auf und suchen passende Kassenmodelle zum Nulltarif heraus. Wenn Sie sich ausschließlich für zuzahlungsfreie Hörgeräte interessieren, geben Sie Ihrem Hörgeräteakustiker einfach Bescheid. Sie empfehlen in der Regel ein bis zwei Kassenmodelle ohne Zuzahlung, die Sie gerne miteinander vergleichen und testen können. 
  2. HNO-Termin: Für den Erhalt eines Hörgerätes sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eine ohrenärztliche Verordnung haben – falls diese noch nicht vorliegt, muss ein Termin bei Ihrem HNO-Arzt vereinbart werden. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe bestätigen, damit Sie bei einer vorliegenden Schwerhörigkeit Anspruch auf die gesetzliche Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse für ihr Hörgerät erheben können.  
  3. Hörgeräte einstellen: Im nächsten Schritt stellen unsere Hörgeräteakustiker:innen die Hörgeräte-Modelle auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Hörverlust ein, sodass Sie Ihre Auswahl im Alltag testen können. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Hörgeräte miteinander zu vergleichen. So ist es auch möglich, ein Kassenhörgerät und ein teureres Hörgerät auszuprobieren und die jeweiligen Vorteile dieser Hörsysteme abzuwägen.
Haben Sie sich letztlich für ein Hörgerät ohne Zuzahlung entschieden, kümmern wir uns um die Abwicklung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse. Sie als Versicherte:r müssen lediglich eine Rezeptgebühr mit einem Festbetrag von 10 Euro pro Hörgerät bezahlen. Mit dem passenden Hörgerät am Ohr können Sie nun Ihr neues Hörerlebnis genießen und regelmäßig zur Kontrolle oder zur Inanspruchnahme unserer GEERS Services durch unserer Hörgeräteakustiker:innen zu uns kommen. 

Worauf muss ich bei zuzahlungsfreien Geräten besonders achten?

Bei unserer großen Auswahl an hochwertigen Hörgeräten ohne Zuzahlung ist es nicht immer ganz leicht, sich zu entscheiden. Unabhängig davon, welches Hörsystem Sie wählen und was es kostet, sollten Sie sich vor dem Kauf die folgenden Fragen stellen: 

  • Was erwarte ich von meinen Hörgeräten? 
  • In welchen Hörsituationen benötige ich die Hörhilfe am ehesten? 
  • Möchte ich das Hörsystem hinter dem Ohr oder im Ohr tragen? 
  • Wie viel Geld möchte ich höchstens ausgeben?  

Bei zuzahlungsfreien Kassenmodellen gilt genau das Gleiche. Ein Hörgerät muss Ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen und Ihnen zum besseren Hören in individuellen Hörsituationen verhelfen.  
Also sprechen Sie offen und ehrlich mit unseren Hörakustiker:innen über Ihre Wünsche und Ihre Alltagssituationen, um das für Sie am besten passende Hörgerät zu finden. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam eine gute Hörlösung für Sie finden – auch bei zuzahlungsfreien Hörgeräten, welche von der Krankenkasse übernommen werden. Die Mindestanforderungen an unsere Hörgeräte werden über alle Leistungsklassen hinweg erfüllt – egal, ob bei zuzahlungspflichtigen Geräten mit Eigenanteil oder bei zuzahlungsfreien Kassengeräten mit Zuschuss. 

 

Gibt es zusätzliche Kosten bei Hörgeräten zum Nulltarif, wie zum Beispiel Wartung oder Batteriewechsel?

Entscheiden Sie sich für Hörgeräte von GEERS – ganz gleich, ob zuzahlungsfreie Kassenmodelle oder höherpreisige – gilt der GEERS Service. Das bedeutet für Sie: Alle Kosten für die gesamte Lebensdauer Ihrer Hörsysteme sind im Anschaffungspreis enthalten und werden nicht weiter berechnet. Somit entstehen Ihnen für Servicetermine, die professionelle Reinigung oder kleinere Reparaturen keine weiteren Kosten.

Bei den Anschaffungskosten gehen wir bei GEERS sogar noch einen Schritt weiter, denn: Entdecken Sie nachweislich ein bei GEERS gekauftes Produkt innerhalb von vier Wochen nach Kauf anderswo innerhalb Deutschlands günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz. 

Da die Eingewöhnung bei neuen Hörgeräten (besonders bei Menschen, die schon länger an Schwerhörigkeit leiden) oft einige Tage oder Wochen dauern kann, geben wir zusätzlich eine Zufriedenheitsgarantie: Sollten Sie auch nach der Anfangszeit mit Ihrem Hörgerät von GEERS nicht zufrieden sein, so tauschen wir es bis zu sechs Monate nach Kauf um. Oder wir nehmen es zurück und erstatten Ihnen den Kaufpreis. Diese Zufriedenheitsgarantie gilt natürlich auch bei eigenanteilsfreien Kassengeräten!

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Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Absender ist die Sonova Retail Deutschland GmbH (GEERS), die meine persönlichen Daten (Kontaktdaten), meine Gesundheitsdaten in Bezug auf mein Hörvermögen, sowie weitere Daten, die durch mich zur Verfügung gestellt werden (z.B. Produkt- oder Kaufdaten), verarbeitet, um mich im Namen von GEERS zu Werbezwecken zu kontaktieren. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft  zB. per Mail an datenschutz@geers.de widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Dabei enstehen Ihnen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

 

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FAQ

Werden die Kosten für ein verlorenes Hörgerät von der Krankenkasse übernommen?
Nein. Wenn Ihr Hörgerät verlorengeht, erhalten Sie die Kosten für ein neues nicht von Ihrer Krankenkasse. Einzige Ausnahme: Sie haben bereits wieder Anspruch auf ein neues Hörgerät, eine sogenannte Wiederversorgung ist alle sechs Jahre möglich. 
Da Hörgeräte oft eine höhere Investition sind macht es durchaus Sinn, über eine Hörgeräteversicherung nachzudenken, die auch den Bruch oder Verlust der Hörgeräte einschließt. Unsere GEERS Hörakustiker:innen informieren Sie gerne über den GEERS Schutzbrief.
Ab wann ist ein Hörgerät kostenlos?
Hörgeräte zum Nulltarif sind dann kostenlos, wenn der Hörgerätepreis die Kosten des Krankenkassenzuschusses nicht überschreitet. Bitte beachten Sie, dass die Rezeptgebühr von 10 Euro (pro Hörgerät) auch bei eigenanteilsfreien Kassengeräten dennoch fällig wird.
Wie viel kostet ein gutes Hörgerät?
Das lässt sich nicht so einfach beantworten. Denn Hörgeräte sind mit ihren unterschiedlichen Funktionen, Technologiestufen und Designs so vielfältig wie ihre Träger:innen selbst. Welches Hörgerät das Beste für Sie ist, kommt stark auf Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Daher stellen Ihnen unsere Hörgeräteakustiker:innen bereits im ersten Beratungsgespräch sehr viele Fragen. So finden sie heraus, in welchen Hörsituationen Sie sich jeden Tag befinden. Nutzen Sie Ihre Hörgeräte ausschließlich für Zweiergespräche ohne Hintergrundgeräusche, kommen Sie wahrscheinlich mit einem Hörgerät zum Nulltarif aus. Stehen Sie noch mitten im Berufsleben, gehen gerne in Konzerte oder ins Restaurant oder würden gerne eine Bluetooth-Koppelung zum Musikhören beim Sport nutzen, haben Sie andere Anforderungen, für die es bessere Lösungen gibt. So oder so finden wir für Sie bestimmt eine gute Hörlösung, mit der Sie für lange Zeit zufrieden sind.
Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Hörgeräten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag von bis zu 741 € für ein Hörgerät. Nicht übernommen wird eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät (also maximal 20 Euro für zwei Hörgeräte). 

Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?
Sie können alle sechs Jahre eine Zuzahlung auf neue Hörgeräte bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Welche Hörgeräte werden von der Krankenkasse übernommen?
Alle Hörgeräte, die GEERS in seinem Sortiment führt, werden von den Krankenkassen bezuschusst. Dieser Anteil liegt bei bis zu 741 € pro Ohr. Diese Kosten werden übernommen, wenn eine bestätigte medizinische Notwendigkeit vorliegt, welche Sie von Ihrem HNO-Arzt oder Ihrer HNO-Ärztin erhalten. Alle 6 Jahre kann man eine Neuversorgung beantragen. Alle Hörgeräte zum Nulltarif von GEERS finden Sie auf dieser Seite im oberen Bereich beim Menüpunkt Unsere Hörgeräte ohne Zuzahlung.
Wird von der Krankenkasse auch Hörgeräte-Zubehör bezuschusst?
Nein. Von der Krankenkasse gibt es einen Zuschuss für Hörgeräte, jedoch nicht für Hörgeräte-Zubehör oder Hörgeräte-Batterien. Wir bieten jedoch Komplett-Pakete (Link zu den Komplett-Paketen, sind die auf der Website?) vom Nulltarif- bis zum Premium-Hörgerät an, damit Sie die laufenden Kosten senken können und diese immer im Überblick haben.
*Gegen Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert und nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Gerät zugunsten Ihrer Krankenversicherung an. Privatpreis: 741 € je Hörgerät.