Hörgeräte gibt es in sämtlichen Preis- und Technikstufen. Oftmals eilt gerade den günstigsten Geräten jedoch ein schlechter Ruf voraus: zu groß, zu klobig, zu viel Pfeifen und die Batterien müsse man ja auch ständig wechseln. Doch der schlechte Ruf wird unseren Nulltarif-Geräten keineswegs gerecht, denn bei GEERS gibt es hochwertige, dezente Im-Ohr-Hörgeräte sowie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte ganz ohne Zuzahlung*. Nützliche Informationen zu unseren Nulltarif-Hörgeräten finden Sie im Folgenden.
Unsere Hörgeräteakustiker beraten Sie natürlich gerne ausführlich und übernehmen auch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.
Gespräche mit einzelnen Personen
Verstehen in ruhiger Umgebung
Verstehen in geräuschvoller Umgebung
Eine Hörgeräte-Versorgung ist ein höchst individueller Prozess. Entsprechend individuell gestaltet sich ein Besuch beim Hörgeräteakustiker. Nach einem Hörtest wird ein Hörprofil erstellt, was dazu dient, herauszufinden, welche Anforderungen Sie an Ihre Hörhilfe stellen. Sind sowohl ihr diagnostizierter Hörverlust als auch ihre Anforderungen recht moderat, könnte ein Kassen Hörgerät für Sie vollkommen ausreichen. So überzeugen diese insbesondere durch ein verbessertes Sprachverstehen in ruhiger Umgebung. Wenn Sie also viel Zeit zuhause verbringen und hauptsächlich Gespräche mit nur einer weiteren Person führen wird die Leistung der neuen Nulltarif-Geräte ausreichen.
Sollten Sie aber an einer sehr starken Schwerhörigkeit leiden oder ein sehr aktives Leben führen, oft ins Theater oder ins Kino gehen, viel in großen Gruppen unternehmen oder einen Beruf in einem Großraumbüro oder an einer lauten Baustelle ausüben, wären technisch bessere, teurere Geräte von Vorteil. Grundsätzlich gilt also, dass die Hörgeräte, die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden sich für Menschen mit einem leichten bis mittelschwerem Hörverlust eignen, die ihr Hören und ihr Sprachverstehen in ruhigeren Umgebungen verbessern möchten. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ein Kassen-Hörgerät ausreicht, können Sie bei uns auch gerne verschiedene Geräte kostenfrei und unverbindlich im Alltag testen. So haben Sie den direkten Vergleich zwischen einfachen Hörgeräten und solchen, die durch modernste Technik überzeugen. Unsere Hörgeräteakustiker beraten Sie gern.
Wir führen zuzahlungsfreie Hörgeräte verschiedener Hersteller und in verschiedenen Bauformen. So gibt es bei GEERS sowohl Im-Ohr-Geräte als auch Hinter-dem-Ohr-Geräte, deren Kosten die Krankenkassen vollständig tragen. Insbesondere unser Audionova Basic+ – ein modernes Im-Ohr-Hörgerät und unser NovaSense Elite, ein sehr dezentes Hinter-dem-Ohr-Hörgerät zählen hier zu den beliebtesten Modellen. So verfügt letzteres beispielsweise über sechs verschiedene Programme, die je nach Bedarf und Situation individuell eingestellt werden können und zeichnet sich insbesondere durch eine kleine, dezente Optik aus.
Die Hörgeräte-Versorgung läuft, unabhängig von dem gewählten Gerät immer gleich ab. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin zu einem Hörtest – entweder bei uns oder bei Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Nun erfahren Sie, wie gut Sie noch hören und ob Sie einen Hörverlust haben, der durch ein modernes Hörgerät ausgeglichen werden sollte. Im nächsten Schritt erfolgt die Beratung durch den Hörgeräteakustiker. Gemeinsam gehen Sie die verschiedenen Modelle durch, die für Sie in Frage kämen. Bereits in diesem Schritt werden alle möglichen Kosten thematisiert. Unsere Akustiker klären Sie über Ihren Leistungsanspruch auf eine gesetzliche Zuzahlung auf und suchen passende Modelle heraus. Wenn Sie sich ausschließlich für zuzahlungsfreie Hörgeräte interessieren, geben Sie Ihrem Akustiker einfach Bescheid. Sie entscheiden sich in der Regel für ein bis zwei Modelle, die Sie gerne miteinander vergleichen und testen möchten.
Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine ohrenärztliche Verordnung haben, muss ein Termin bei Ihrem HNO-Arzt vereinbart werden. Dieser muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe bestätigen, damit Sie Anspruch auf die gesetzliche Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse erheben können.
Im nächsten Schritt stellen wir die Hörgeräte-Modelle auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Hörverlust ein, sodass Sie Ihre Auswahl im Alltag testen können. Das gibt Ihnen die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte miteinander zu vergleichen. So ist es auch möglich ein Kassenhörgerät und ein teureres Hörgerät auszuprobieren und die jeweiligen Vorteile abzuwägen.
Haben Sie sich letztlich für ein Hörgerät entschieden, kümmern wir uns um die Abwicklung der Kostenübernahme. Sie, also der Versicherte muss lediglich eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät zahlen. Mit dem passenden Hörgerät am Ohr können Sie nun Ihr neues Hörerlebnis genießen und regelmäßig zur Kontrolle oder zur Inanspruchnahme unserer GEERS Services zu uns kommen.
Bei Kassenmodellen gilt genau das gleiche. Ein Hörgerät muss Ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen und Ihnen zum besseren Hören verhelfen. Also sprechen Sie offen und ehrlich mit unseren Hörakustikern über Ihre Wünsche und Ihre Alltagssituationen. Wir sind uns sicher, dass wir eine gute Lösung für Sie finden werden.