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Hörgeräte gibt es in sämtlichen Preis- und Technikstufen. Oftmals eilt gerade den günstigsten Geräten jedoch ein schlechter Ruf voraus: zu groß, zu klobig, zu viel Pfeifen und die Batterien müsse man ja auch ständig wechseln. Doch der schlechte Ruf wird unseren Nulltarif-Geräten keineswegs gerecht, denn bei GEERS gibt es hochwertige, dezente Im-Ohr-Hörgeräte sowie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte ganz ohne Zuzahlung*. Nützliche Informationen zu unseren Nulltarif-Hörgeräten finden Sie im Folgenden.

Was bedeutet Nulltarif?

Im Vergleich zu den meisten Geräten, werden die Kosten von Hörgeräte zum Nulltarif komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen –sie  gelten daher als zuzahlungsfrei. Lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät muss vom Versicherten selbst getragen werden. Bei einer binauralen, also einer beidseitigen Hörgeräteversorgung belaufen sich die Kosten für gutes Hören also auf lediglich 20 Euro. 

Unsere Hörgeräteakustiker beraten Sie natürlich gerne ausführlich und übernehmen auch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse für Sie. 

Wie gut sind die Geräte?

Hörgeräte aller Technik- und Preisklassen haben sich in den letzten Jahren hervorragend weiterentwickelt – so auch die Nulltarif-Modelle. Sie sind dezent, sitzen komfortabel am oder im Ohr und erleichtern das Hören in vielen Situationen. Bei den Geräten handelt es sich um hochwertige und leistungsstarke Modelle verschiedener Hersteller. Sie verfügen über mehrere Programme und lassen sich so auf unterschiedliche Hör-Situationen einstellen. So wird das Sprachverstehen in Gesprächen verbessert, aber auch die Unterdrückung von Störgeräuschen ist möglich. Wie auch bei den Modellen anderer Preisklassen handelt es sich bei unseren Nulltarif-Geräten um digitale Hörgeräte. Die einzelnen Modelle unterscheiden sich durch verschiedene Größen und technische Eigenschaften.
Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Gerät die folgenden Eigenschaften erfüllt:
  • Digitaltechnik
  • mindestens 4 Kanäle und 3 Programme
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störschallunterdrückung
Alle unsere GEERS-Hörgeräte erfüllen diese Bedingungen. Unsere Hörakustiker gehen gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen durch, um die optimale Hörlösung für Sie zu finden. 

 

Produktfunktionen

Gespräche mit einzelnen Personen

Verstehen in ruhiger Umgebung

Verstehen in geräuschvoller Umgebung

Für wen eignen sich Nulltarif-Hörgeräte?

mann mit hörgerät in ruhiger umgebungEine Hörgeräte-Versorgung ist ein höchst individueller Prozess. Entsprechend individuell gestaltet sich ein Besuch beim Hörgeräteakustiker. Nach einem Hörtest wird ein Hörprofil erstellt, was dazu dient, herauszufinden, welche Anforderungen Sie an Ihre Hörhilfe stellen. Sind sowohl ihr diagnostizierter Hörverlust als auch ihre Anforderungen recht moderat, könnte ein Kassen Hörgerät für Sie vollkommen ausreichen. So überzeugen diese insbesondere durch ein verbessertes Sprachverstehen in ruhiger Umgebung. Wenn Sie also viel Zeit zuhause verbringen und hauptsächlich Gespräche mit nur einer weiteren Person führen wird die Leistung der neuen Nulltarif-Geräte ausreichen.

Sollten Sie aber an einer sehr starken Schwerhörigkeit leiden oder ein sehr aktives Leben führen, oft ins Theater oder ins Kino gehen, viel in großen Gruppen unternehmen oder einen Beruf in einem Großraumbüro oder an einer lauten Baustelle ausüben, wären technisch bessere, teurere Geräte von Vorteil. 
Grundsätzlich gilt also, dass die Hörgeräte, die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden sich für Menschen mit einem leichten bis mittelschwerem Hörverlust eignen, die  ihr Hören und ihr Sprachverstehen in ruhigeren Umgebungen verbessern möchten. 
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ein Kassen-Hörgerät ausreicht, können Sie bei uns auch gerne verschiedene Geräte kostenfrei und unverbindlich im Alltag testen. So haben Sie den direkten Vergleich zwischen einfachen Hörgeräten und solchen, die durch modernste Technik überzeugen. Unsere Hörgeräteakustiker beraten Sie gern. 

Unterschiede zu Zuzahlungsgeräten

Die Entscheidung für das richtige Hörgerät hängt auch von Ihren Erwartungen an den Alltag mit dem Hörgerät ab. Im Vergleich zu Hörgeräten zum Nulltarif haben Hörgeräte mit Zuzahlung oft Zusatzausstattung, die im Alltag für mehr Komfort sorgen kann. Wägen Sie persönlich ab, ob diese Vorteile für Sie unversichtbar sind, oder ob ein zuzahlungsfreies Gerät für Sie vollkommen ausreichend wäre.

Zusätzlicher Komfort
Hier geht es nicht nur um verschiedene Technikstufen, die sich unter anderem auf das Leistungsniveau des Gerätes beziehen, sondern auch um die Zusatzausstattung. Das können zum Beispiel mehr Kanäle sein, also feinere Frequenzabstimmung, oder zusätzliche Programme, die Ihnen für verschiedene Hörsituationen zur Verfügung stehen. Aber auch die Kopplung der Hörgeräte mit anderen technischen Geräten, wie dem Handy oder dem Fernseher sind hier möglich. Diese Funktionen können Sie je nach Modell per Knopfdruck am Hörgerät selbst oder mit Hilfe einer Handy-App steuern. Einige Geräte erkennen die Hörsituation automatisch und wechseln dann zum richtigen Programm. 

Solche Features haben nicht nur den Vorteil von mehr Individualisierung, sondern bieten im Alltag auch mehr Sicherheit. Beim Autofahren haben Sie die Hände frei und beim Fernsehen und Musikhören leidet der Partner oder Besuch nicht unter einer übertriebenen Lautstärkeeinstellung.

Batterie-Geräte und Akku-Technologie
In höheren Preisklassen haben Sie außerdem die Wahl zwischen Batterie-Geräten und Modellen mit Akku-Technologie. Hörgeräte mit Akkus kosten zwar in der Regel mehr in der Anschaffung, ersparen Ihnen dann jedoch Folgekosten für Batteriewechsel nach 2-3 Tagen. Lassen Sie sich hier im Zweifel die Anschaffungskosten für Akkus einer Batterieversorgung gegenüberstellen. Da Sie erst nach sechs Jahren wieder Anspruch auf den Kassenzuschuss haben, rentieren sich oft die Einmalkosten gegenüber dem Batterieverbrauch.

Wer hat Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Gesetzlich Krankenversicherte haben alle sechs Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät beziehungsweise auf die Zuzahlung durch die Krankenkasse. Durch den Betrag der Zuzahlung (der Festbetrag liegt seit November 2013 bei 741€ für ein Hörgerät) werden die Kosten unserer Nulltarif-Hörgeräte abgedeckt. Ob Sie sich für ein Kassen-Gerät oder ein Modell zu einem höherem Preis entscheiden, ist Ihre Entscheidung. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrer Wahl wohl fühlen und wieder besser hören können. 

Privat versichert?

Natürlich haben Schwerhörige mit einer privaten Krankenversicherung auch Anspruch auf eine Hörgeräte Zuzahlung. Hier variieren die Zahlungsmodalitäten allerdings je nach Versicherung. Gerne können Sie Ihre Unterlagen aber zu einem Beratungsgespräch mit einem unserer Akustiker mitbringen. Wir helfen sehr gerne weitere Informationen bei Ihrer privaten Krankenkasse einzufordern und den Antrag auf die Leistung zu stellen.

Welche Hörgeräte gibt es ohne Zuzahlung?

In-dem-Ohr

Nulltarif
AudioNova T30
AudioNova T30

Hinter-dem-Ohr

Nulltarif
AudioNova T30
AudioNova T30

Wir führen zuzahlungsfreie Hörgeräte verschiedener Hersteller und in verschiedenen Bauformen. So gibt es bei GEERS sowohl Im-Ohr-Geräte als auch Hinter-dem-Ohr-Geräte, deren Kosten die Krankenkassen vollständig tragen. Insbesondere unser Audionova Basic+ – ein modernes Im-Ohr-Hörgerät und unser NovaSense Elite, ein sehr dezentes Hinter-dem-Ohr-Hörgerät zählen hier zu den beliebtesten Modellen. So verfügt letzteres beispielsweise über sechs verschiedene Programme, die je nach Bedarf und Situation individuell eingestellt werden können und zeichnet sich insbesondere durch eine kleine, dezente Optik aus. 

Mit dem Nova Sense Power 50 gibt es zudem ein GEERS Hörgerät, welches sich auch für Menschen mit einem größeren Hörverlust eignet und durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. 
Um festzustellen, welches Hörsystem am besten zu Ihrer Schwerhörigkeit und Ihren Bedürfnissen passt, empfehlen wir eine ausführliche und professionelle Beratung durch unsere Akustiker

Wie kriege ich ein Kassenmodell?

Die Hörgeräte-Versorgung läuft, unabhängig von dem gewählten Gerät immer gleich ab. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin zu einem Hörtest – entweder bei uns oder bei Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Nun erfahren Sie, wie gut Sie noch hören und ob Sie einen Hörverlust haben, der durch ein modernes Hörgerät ausgeglichen werden sollte. Im nächsten Schritt erfolgt die Beratung durch den Hörgeräteakustiker. Gemeinsam gehen Sie die verschiedenen Modelle durch, die für Sie in Frage kämen. Bereits in diesem Schritt werden alle möglichen Kosten thematisiert. Unsere Akustiker klären Sie über Ihren Leistungsanspruch auf eine gesetzliche Zuzahlung auf und suchen passende Modelle heraus. Wenn Sie sich ausschließlich für zuzahlungsfreie Hörgeräte interessieren, geben Sie Ihrem Akustiker einfach Bescheid. Sie entscheiden sich in der Regel für ein bis zwei Modelle, die Sie gerne miteinander vergleichen und testen möchten.

Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine ohrenärztliche Verordnung haben, muss ein Termin bei Ihrem HNO-Arzt vereinbart werden. Dieser muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe bestätigen, damit Sie Anspruch auf die gesetzliche Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse erheben können.

 
Im nächsten Schritt stellen wir die Hörgeräte-Modelle auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Hörverlust ein, sodass Sie Ihre Auswahl im Alltag testen können. Das gibt Ihnen die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte miteinander zu vergleichen. So ist es auch möglich ein Kassenhörgerät und ein teureres Hörgerät auszuprobieren und die jeweiligen Vorteile abzuwägen. 


Haben Sie sich letztlich für ein Hörgerät entschieden, kümmern wir uns um die Abwicklung der Kostenübernahme. Sie, also der Versicherte muss lediglich eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät zahlen. Mit dem passenden Hörgerät am Ohr können Sie nun Ihr neues Hörerlebnis genießen und regelmäßig zur Kontrolle oder zur Inanspruchnahme unserer GEERS Services zu uns kommen. 

Worauf muss ich bei zuzahlungsfreien Geräten besonders achten?

Bei unserer großen Auswahl an hochwertigen Hörgeräten ist es nicht immer ganz leicht sich zu entscheiden. Unabhängig davon für welches Hörsystem Sie sich entscheiden und was es kostet, sollten Sie sich vor dem Kauf die folgenden Fragen stellen: 
  • Was erwarte ich von meinem Hörgerät?
  • In welchen Situationen benötige ich die Hörhilfe am ehesten?
  • Möchte ich das Gerät hinter dem Ohr oder in dem Ohr tragen?
  • Wie viel möchte ich höchstens ausgeben? 

Bei Kassenmodellen gilt genau das gleiche. Ein Hörgerät muss Ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen und Ihnen zum besseren Hören verhelfen. 
Also sprechen Sie offen und ehrlich mit unseren Hörakustikern über Ihre Wünsche und Ihre Alltagssituationen. Wir sind uns sicher, dass wir eine gute Lösung für Sie finden werden. 

 

Gibt es Zubehör für Kassen-Hörgeräte?

Sie schauen gerne TV und haben oftmals Schwierigkeiten die Schauspieler oder Moderatoren zu verstehen? Kein Problem. Auch für Nulltarif-Hörgeräte gibt es eine große Auswahl an Zubehör, die Ihnen besseres Hören in verschiedenen Situationen ermöglicht. Zudem gibt es weiteres technisches Zubehör, wie zum Beispiel ein Vibrationswecker, eine Klingelanlage mit Lichtimpulsen oder Anrufbeantworter mit extra lauter Wiedergabe, die Schwerhörigen den Alltag erleichtern können. Unsere Hörakustiker beraten Sie auch diesbezüglich sehr gerne. 
*Alle Preise in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, für jeweils ein Hörgerät. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert und nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Hörgerät zugunsten Ihrer Krankenversicherung an. Es ist spätestens beim Kauf eine HNO-Verordnung vorzulegen. Privatpreis 741 € je Hörgerät.