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Sie haben bereits ein Hörgerät und sind sich nicht ganz sicher, wann Sie Anspruch auf ein neues haben und wie die Wiederversorgung dann abläuft? Kein Problem - hier erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Wiederversorgung auf einen Blick

  • Bei einer medizinischen Notwendigkeit bezuschussen gesetzliche Krankenkassen alle sechs Jahre ein neues Hörgerät.
  • Die Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag je Hörgerät.
  • Pro Hörgerät fällt eine Einmalzahlung von 10 Euro an, die von den Patienten selbst gezahlt werden muss.
  • Es werden nur digitale Hörgeräte bezuschusst, da diese qualitativ hochwertiger und benutzerfreundlicher sind.
  • Damit die Krankenkasse ein neues Hörgerät bezuschusst, muss eine Verordnung vom HNO-Arzt vorliegen.
  • Auch private Krankenkassen müssen Hörgeräte bezuschussen: Grundlage für die Höhe der Kostenübernahme ist der zugrunde liegende Tarif beziehungsweise Versicherungsvertrag.

Wie oft hat man Anspruch auf ein neues Hörgerät?

Leidet man an einer Schwerhörigkeit, wird alle sechs Jahre ein neues Hörgerät von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Sollten Sie bereits vor Ablauf dieser Frist neue Geräte wünschen, müssen die gesamten Kosten im Regelfall selbst getragen werden.
Wenn Sie bereits GEERS-Kunde sind, können Sie sich jederzeit bei Ihrem Hörgeräteakustiker in Ihrem Fachgeschäft informieren, wann genau diese sechs Jahre vorüber sind. Generell empfehlen wir regelmäßige Kontrolltermine, sodass Ihre Hörgeräte bei Bedarf nochmal neu eingestellt werden können und Sie, auch ohne ein neues Gerät, besser Hören können.

Was kostet das Hörgerät dann für gesetzlich Versicherte?

Die Kostenfrage ist nicht mit einem pauschalen Wert zu beantworten, denn die Kosten eines Hörgerätes hängen auch immer von der gewünschten Technikstufe ab. So ist ein Hörgerät welches dem Schwerhörigen bestmögliches Verstehen und räumliches Hören ermöglicht, teurer als Geräte, die lediglich darauf ausgelegt sind Schwerhörigen eine gute Verständigung bei Umgebungsgeräuschen zu ermöglichen. Fest steht jedoch, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Kosten für ein Hörgerät im Rahmen der Grundversorgung zu tragen. Eine einmalige Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät (also maximal 20 Euro bei einer beidseitigen Versorgung) muss vom Patienten selbst getragen werden. Grundsätzlich obliegt es dem Hörakustiker, welche Hörgeräte als zuzahlungsfreie Kassengeräte geführt werden - solange diese den technischen Mindest-Standards entsprechen und deren Kosten (bis auf die 10 Euro Zuzahlung) durch die Krankenkassen gedeckt werden.

Die Kosten einer Wiederversorgung unterscheiden sich nicht von den Kosten, die anfallen wenn Sie zum ersten Mal ein Hörgerät benötigen.
Sollte ein besonders teures Gerät medizinisch notwendig sein, um den Hörverlust zu minimieren und eine ausreichende Wiederversorgung zu gewährleisten, müssen die gesetzlichen Kassen auch diese Kosten übernehmen. Hierzu muss, in den meisten Fällen, ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, dem Sie ein ärztliches Attest mitsamt der schriftlichen Begründung des Arztes beifügen sollten.

Bei GEERS gibt es Hörgeräte in den verschiedensten Preisklassen - von hochwertiger Hightech-Hörtechnik bis hin zu guten Markengeräten zum Nulltarif. Eine Übersicht unserer Produkte und Preise finden Sie hier. Die Hörgeräteakustiker vor Ort in den GEERS Fachgeschäften unterstützen Sie bei der Suche nach dem optimalen Hörgerät und bieten Ihnen, falls notwendig, gerne die Möglichkeit einer Finanzierung der Hörgeräte an. Wir sind uns sicher, dass sich für jedes Bedürfnis etwas Passendes finden lässt.

Wie genau ist der Ablauf?

Wie auch bei der Erstversorgung mit einem Hörgerät, muss zunächst ein Hörtest gemacht werden. Der Akustiker oder ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt misst dabei Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren und kann so feststellen, ob sich Ihr Gehör verschlechtert hat. Damit die Krankenkassen die Hörgeräte abermals bezuschussen, muss wieder eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden.

Gemeinsam mit Ihrem Akustiker gehen Sie dann Ihre Optionen und Wünsche durch. Was sind Ihre Ansprüche an Ihre neue Hörhilfe, was soll von der bestehenden beibehalten werden und in welchen Situationen wünschen Sie sich wieder besser Hören zu können? Im Zuge der Beratung wird natürlich auch abgeklärt ob Sie Hörgeräte für beide Ohren benötigen, ob Sie Im-Ohr-Geräte oder Hinter-dem-Ohr-Geräte bevorzugen (beide werden von Krankenkassen gleichermaßen bezuschusst) und wie hoch die Kosten sind, die Sie ggf. selber tragen müssten.

Der Hörakustiker nimmt dann noch einen Ohrabdruck und lässt ein individuelles Ohrpassstück anfertigen. Nach der Fertigungszeit wird das Hörgerät mittels modernster Technik eingestellt und kann für einige Zeit im Alltag getestet werden. Ein erneuter Hörtest gibt dann Aufschluss darüber ob und inwiefern Sie mit Ihren neuen Geräten besser Hören können und dient der Krankenkasse als Leistungsnachweis.

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