Der Arbeitsalltag gestaltet sich für Schwerhörige oftmals anstrengender und belastender als für Arbeitnehmer ohne Hörverlust. Woran das liegt, wie gut oder schlecht die Beschäftigten in Deutschland wirklich hören und welche Auswirkungen eine Hörbeeinträchtigung auf die Karriere haben kann erfahren Sie im Folgenden.
Wenn auch Sie das Gefühl haben schlecht zu hören und im Büro öfter nachfragen müssen oder in Besprechungen nicht alle verstehen, sollten auch Sie über ein Hörsystem nachdenken. Ihr Weg zum besseren Hören:
Arbeitgeber müssen also reagieren und einige tun es auch schon. Etwa 12 Prozent der Arbeitgeber haben bereits Maßnahmen ergriffen, um das akustische Umfeld am Arbeitsplatz zu optimieren, um der geräuschbedingten Schwerhörigkeit vorzubeugen.
Hörgeschädigt ist nicht gleich hörgeschädigt. Es gibt gehörlose Menschen, (spät)-ertaubte, und Menschen mit einer leichten, mittelgradigen oder schweren Schwerhörigkeit. Entsprechend dem Grad der Hörschädigung unterscheiden sich auch die Rechte und Bedürfnisse eines Arbeitnehmers. Grundsätzlich wird in Deutschland der Grad der Behinderung (GdB) in 10er Schritten gemessen. Demnach gibt es auch für Schwerhörige unterschiedliche Grade der Behinderung. Bei einer beidseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit (einem Hörverlust von 40-60 Dezibel) kann es mitunter einen GdB von 30 geben. Betroffene können sich an die Schwerbehindertenvertretung sichern. Diese kann beratend tätig werden, wenn ein Antrag auf Anerkennung der Behinderung bei dem Versorgungsamt gestellt werden soll.
In bestimmten Berufsgruppen ist eine Beeinträchtigung des Hörvermögens keine Seltenheit. Insbesondere im Handwerk und in der Bauindustrie ist das aufgrund der enormen Geräuschkulisse der Fall. In diesen Branchen ist Gehörschutz unverzichtbar und sogar vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaft legt hier genau fest welcher Gehörschutz sich besonders eignet, um das Gehör langfristig zu erhalten. Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB wird das Tragen des Gehörschutzes sogar Pflicht. Besonders gefährdet sind neben den Arbeitern auf Baustellen übrigens auch Musiker, Barkeeper, Mitarbeiter in der Flugzeugabfertigung aber auch Lehrer oder Kindergärtner.