Bei starken Einschränkungen der Hörfähigkeit reichen selbst sehr starke Hörsysteme nicht aus, um Sprache ausreichend zu verstehen oder zu erlernen. In diesen Fällen kommen Cochlea-Implantate (CI) zum Einsatz.
Als weiteres Hörsystem ist das Teilimplantat zu nennen. Wie der Name vermuten lässt, liegen bei teilimplantierten Hörgeräten nicht alle Teile unter der Haut oder im Knochen. Lediglich der Signalgeber wird direkt im Ohr implantiert. Das Mikrofon sowie der Verstärker und Akku liegen außerhalb des Körpers. Häufig eingesetzt wird beispielsweise das „Soundbridge“-System, das im Mittelohr – ähnlich wie das „Carina“-System – mit einem Schwingkörper arbeitet, der die Bewegungen des Schalls, welche vom Mikrofon aufgenommen und vom Soundprozessor umgewandelt werden, auf die Gehörknöchelkette überträgt. Eines der bekanntesten Teilimplantate ist das Cochlea-Implantat (kurz CI) , das bei Patienten mit einer hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit oder Taubheit eingesetzt wird. Der Unterschied zu anderen Implantaten besteht darin, dass es das natürliche Hörsystem, also Gehörknöchelchen und Cochlea (Hörschnecke) komplett umgeht. Stattdessen überträgt eine Elektrode die Hörimpulse direkt auf den Hörnerv. Es ist also ein Gerät, welches die Funktion des Innenohrs (der Cochlea) übernimmt. Grundsätzlich kann es sowohl bei Kindern, als auch bei Erwachsenen eingesetzt werden. Vielen Kindern mit einer hochgradigen Schwerhörigkeit ermöglicht ein Cochlea-Implantat die Erlernung der Sprache.
Auch ein Cochlea-Implantat ist nicht für Jedermann geeignet. In den meisten Fällen reicht ein konventionelles Hörgerät aus um die Hörminderung auszugleichen. Bei Patienten,