Hörgeräte zum Nulltarif bzw. zuzahlungsfreie Hörgeräte sind komplett kostenlos, sie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und gelten daher als zuzahlungsfrei. Lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr mit einem Festbetrag von 10 Euro pro Hörgerät muss vom Versicherten bei Kassenmodellen selbst getragen werden. Bei einer binauralen, also einer beidseitigen Hörgeräteversorgung, belaufen sich die Kosten für gutes Hören bei zwei Hörgeräten zum Nulltarif also auf einen Festbetrag von nur 20 Euro aufgrund der Rezeptgebühr.
Unsere Hörgeräteakustiker:innen beraten Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um Hörsysteme und übernehmen die Abwicklung bezüglich der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse für Sie.
Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Hörgerät zum Nulltarif die folgenden Mindeststandards erfüllt:
Alle Hörgeräte von GEERS unterschiedlicher Technologiestufen erfüllen diese Bedingungen und unterstützen Sie bei Ihrer Schwerhörigkeit. Unsere Hörakustiker:innen gehen gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen durch, um die optimale Hörlösung für Sie zu finden. Dabei werden folgende Hörsituationen von unseren Hörgeräten unterstützt, auch jene Hörsysteme zum Nulltarif:
Hörgeräte zum Nulltarif ohne Zuzahlung bieten solide Grundfunktionen für Gespräche unter vier Augen und Ohren – wie die Unterdrückung von Störgeräuschen. So können Sie die Unterhaltungen mit Ihren Liebsten auch mit zuzahlungsfreien Kassenmodellen wieder genießen. Bei gesetzlicher Versicherung und Vorlage eines Rezepts durch eine HNO-Ärztin oder einen HNO-Arzt erhalten Sie die Hörgeräte der Kategorie Nulltarif zuzahlungsfrei.
Gespräche mit einzelnen Personen
Verstehen in ruhiger Umgebung
Verstehen in geräuschvoller Umgebung
Eine Hörgeräte-Versorgung ist ein höchst individueller Prozess. Entsprechend gestaltet sich auch Ihr Besuch im GEERS Fachgeschäft. Nach einem Hörtest wird ein Hörprofil erstellt, was dazu dient, herauszufinden, welche Anforderungen Sie an Ihre Hörhilfe stellen. Sind sowohl ihr diagnostizierter Hörverlust als auch ihre Anforderungen recht moderat, könnte ein Hörgerät ohne Zuzahlung zum Nulltarif, auch Kassen-Hörgerät genannt, für Sie vollkommen ausreichen. So überzeugen diese insbesondere durch ein verbessertes Sprachverstehen in ruhiger Umgebung. Wenn Sie also viel Zeit zu Hause verbringen und hauptsächlich Gespräche mit nur einer weiteren Person führen, wird die Leistung der modernen Nulltarif-Geräte ohne Zuzahlung ausreichen.
In folgenden Hörsituationen wären zuzahlungspflichtige und technisch bessere Geräte im Vergleich zu zuzahlungsfreien Kassenmodellen jedoch von Vorteil. Bei
Grundsätzlich gilt: Hörgeräte ohne Zuzahlung, die komplett von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, eignen sich für Menschen mit einem leichten bis mittelschwerem Hörverlust und jenen, die ihr Hören und ihr Sprachverstehen in ruhigeren Umgebungen verbessern möchten. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ein Kassen-Hörgerät ausreicht, können Sie bei uns auch gerne verschiedene Hörgeräte zum Nulltarif kostenfrei und unverbindlich im Alltag testen – unsere qualifizierten Hörgeräteakustiker beraten Sie gern. So haben Sie den direkten Vergleich zwischen einfachen Hörgeräten und solchen zuzahlungspflichtigen Hörsystemen, die mit modernster Technik ausgestattet sind.
Hier geht es nicht nur um verschiedene Technikstufen von Hörgeräten, die sich unter anderem auf das Leistungsniveau des Gerätes beziehen, sondern auch um die Zusatzausstattung.
Das können zum Beispiel mehr Kanäle beim Hörgerät mit Eigenanteil sein, also feinere Frequenzabstimmung, oder zusätzliche Programme, die Ihnen für verschiedene Hörsituationen zur Verfügung stehen. Aber auch die Kopplung der Hörgeräte mit anderen technischen Geräten, wie dem Handy oder Ihrem Fernseher sind hier möglich. Diese Funktionen können Sie je nach Hörgeräte-Modell per Knopfdruck am Hörgerät selbst oder mithilfe einer Handy-App steuern. Einige Geräte erkennen die Hörsituation automatisch und wechseln dann zum richtigen Hörprogramm. Solche Features von Hörgeräten haben nicht nur den Vorteil von mehr Individualisierung, sondern bieten im Alltag auch mehr Sicherheit. Beim Autofahren haben Sie die Hände frei und beim Fernsehen und Musikhören leidet der Partner oder Besuch nicht unter einer übertriebenen Lautstärkeeinstellung. Lassen Sie sich gern vor Ort in einem GEERS-Fachgeschäft von einem unserer Hörgeräteakustiker beraten!
Hörgeräte-Modell
Upgrades
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Wir führen zuzahlungsfreie Hörgeräte mit schweizer Markenqualität und können diese in verschiedenen Bauformen anbieten. So gibt es bei GEERS sowohl Im-Ohr-Geräte (IdO) als auch Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO), deren Kosten die Krankenkassen vollständig tragen. Insbesondere das neue AudioNova T50 (HdO) und das AudioNova T50 (IdO) bieten das beste Hörerlebnis, was je ein Hörgerät zum Nulltarif bei GEERS bieten konnte. Es verfügt über 10 Anpassungs-Kanäle und drei Automatikprogramme, um sich noch besse an Ihre persönliche Hörumgebung anpassen zu können. Es zeichnet sich zudem insbesondere durch eine moderne, dezente Optik aus.
Mit dem zuzahlungsfreien Kassenmodell Unitron T 600 gibt es zudem ein GEERS Hörgerät, das sich auch für Menschen mit einem größeren Hörverlust eignet und durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. Um festzustellen, welches Hörsystem ohne Zuzahlung am besten zu Ihrer Schwerhörigkeit und Ihren Bedürfnissen passt, empfehlen wir eine ausführliche und professionelle Beratung vor Ort in einem unserer GEERS-Fachgeschäfte.
Maßgefertigtes Ohrstück für Hinter-dem-Ohr Hörgeräte
Absicherung für Ihr Hörgerät » Mehr erfahren
Die Hörgeräte-Versorgung läuft, unabhängig von dem gewählten Hörgerät sowie den verschiedenen Optionen für eine Zuzahlung, immer gleich ab:
Bei unserer großen Auswahl an hochwertigen Hörgeräten ohne Zuzahlung ist es nicht immer ganz leicht, sich zu entscheiden. Unabhängig davon, welches Hörsystem Sie wählen und was es kostet, sollten Sie sich vor dem Kauf die folgenden Fragen stellen:
Bei zuzahlungsfreien Kassenmodellen gilt genau das Gleiche. Ein Hörgerät muss Ihre individuellen Bedürfnisse befriedigen und Ihnen zum besseren Hören in individuellen Hörsituationen verhelfen. Also sprechen Sie offen und ehrlich mit unseren Hörakustiker:innen über Ihre Wünsche und Ihre Alltagssituationen, um das für Sie am besten passende Hörgerät zu finden. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam eine gute Hörlösung für Sie finden – auch bei zuzahlungsfreien Hörgeräten, welche von der Krankenkasse übernommen werden. Die Mindestanforderungen an unsere Hörgeräte werden über alle Leistungsklassen hinweg erfüllt – egal, ob bei zuzahlungspflichtigen Geräten mit Eigenanteil oder bei zuzahlungsfreien Kassengeräten mit Zuschuss.
Entscheiden Sie sich für Hörgeräte von GEERS – ganz gleich, ob zuzahlungsfreie Kassenmodelle oder höherpreisige – gilt der GEERS Service. Das bedeutet für Sie: Alle Kosten für die gesamte Lebensdauer Ihrer Hörsysteme sind im Anschaffungspreis enthalten und werden nicht weiter berechnet. Somit entstehen Ihnen für Servicetermine, die professionelle Reinigung oder kleinere Reparaturen keine weiteren Kosten.
Bei den Anschaffungskosten gehen wir bei GEERS sogar noch einen Schritt weiter, denn: Entdecken Sie nachweislich ein bei GEERS gekauftes Produkt innerhalb von vier Wochen nach Kauf anderswo innerhalb Deutschlands günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz.
Da die Eingewöhnung bei neuen Hörgeräten (besonders bei Menschen, die schon länger an Schwerhörigkeit leiden) oft einige Tage oder Wochen dauern kann, geben wir zusätzlich eine Zufriedenheitsgarantie: Sollten Sie auch nach der Anfangszeit mit Ihrem Hörgerät von GEERS nicht zufrieden sein, so tauschen wir es bis zu sechs Monate nach Kauf um. Oder wir nehmen es zurück und erstatten Ihnen den Kaufpreis. Diese Zufriedenheitsgarantie gilt natürlich auch bei eigenanteilsfreien Kassengeräten!
Gutes Hören im Alltag mit soliden Grundfunktionen
Privatpreis 741 €* je Hörgerät.
Mehr Freude am Hören bei Gesprächen
Privatpreis ab 1.489,50 €* je Hörgerät.
Komfortables Hören in geräuschvollen Umgebungen
Privatpreis ab 1.989,50 €* je Hörgerät.
Hören ohne Kompromisse in allen Hörsituationen
Privatpreis ab 2.489,50 €* je Hörgerät.
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Absender ist die Sonova Retail Deutschland GmbH (GEERS Gutes Hören), die meine persönlichen Daten (Kontaktdaten), meine Gesundheitsdaten in Bezug auf mein Hörvermögen, sowie weitere Daten, die durch mich zur Verfügung gestellt werden (z.B. Produkt- oder Kaufdaten), verarbeitet, um mich im Namen von Geers zu Werbezwecken zu kontaktieren. Um mir individuell passende Werbung zusenden zu können, verarbeitet GEERS meine Angaben zu Alter und Geschlecht sowie die Art meiner Krankenkasse. Unter Werbezwecken verstehen wir z.B.: • Individuelle Angebote, z.B. passend zu ihrem Hörgerät oder zu Ihrem Hörtestergebnis • Einladungen zu Gewinnspielen und Rabatt-Aktionen • Personalisierte Kommunikation über Produkte, Services oder Veranstaltungen von GEERS • Praxistipps und Informationen über Produktneuheiten Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft z.B. per E-Mail an datenschutz@geers.de wiederrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag von bis zu 741 € für ein Hörgerät. Nicht übernommen wird eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät (also maximal 20 Euro für zwei Hörgeräte).