Was bedeutet die Bestpreis-Garantie?
Mit der GEERS Bestpreis-Garantie stellen wir sicher, dass Sie für Ihre Hörlösung niemals mehr bezahlen als nötig.
Wenn Sie innerhalb der Testphase oder bis zu vier Wochen nach dem Kauf ein identisches Sonova-Produkt (z. B. Hörgerät, Gehörschutz oder Zubehör) bei einem anderen deutschen Hörakustiker günstiger finden, gleichen wir den Preis an oder erstatten die Differenz.
 
Welche Nachweise werden benötigt?
Damit wir den Preisvergleich prüfen können, benötigen wir einen personalisieren Kostenvoranschlag oder ein schriftliches Angebot des anderen Fachbetriebs.
Dieser Nachweis muss auf Ihren Namen ausgestellt und innerhalb der Ausprobezeit oder spätestens vier Wochen nach dem Kauf datiert sein.
Auch Kostenvoranschläge privater Krankenkassen können berücksichtigt werden.
 
Wo gilt die Garantie?
Die Bestpreis-Garantie gilt ausschließlich für Angebote von Hörakustikern in Deutschland und für Produkte aus dem GEERS-Kernsortiment (Sonova-Marken inklusive Zubehör).
 
Wann gilt sie nicht?
Die Bestpreis-Garantie kann nicht angewendet werden, wenn:
- kein gültiger Nachweis vorliegt,
 - das Angebot aus dem Ausland stammt,
 - es sich um 
 - oder das beworbene Gerät 
 
 
Bitte beachten Sie:
Viele Internetangebote beziehen sich nur auf die reine Technik ohne Beratung, Anpassung und Serviceleistungen.
Bei GEERS erhalten Sie immer das komplette Leistungspaket – inklusive persönlicher Betreuung, fachgerechter Anpassung und lebenslangem Service durch qualifiziertes Fachpersonal.
Wie kann ich die Bestpreis-Garantie in Anspruch nehmen?
Bringen Sie Ihren schriftlichen Nachweis einfach zu Ihrem GEERS-Fachgeschäft mit.
Unsere Hörakustik-Expertinnen und -Experten prüfen das Angebot und passen den Preis an – schnell, fair und transparent.